Info für Standbauer

Das Messesekretariat befindet sich am Eingang der Halle 5 (vorne rechts). Es ist ab Montag, den 31. Oktober, geöffnet und telefonisch unter der Nummer +32 2 474 89 83 oder +32 2 558 97 20 erreichbar. Wir sind Ihnen bei technischen oder sonstigen Problemen gerne behilflich. Öffnungszeiten: täglich von 8 Uhr bis 20 Uhr beim Auf- und Abbau.

Vorab einige allgemeine technische Hinweise, die Ihnen beim Aufbau des Standes nützlich sein könnten:

  

1.    Aufbau

Lieferadresse:

Brussels Expo – Belgiëplein/Place de Belgique 1 - BE-1020 Brüssel.

 

·    Ab Montag, den 31. Oktober, für Aussteller, die ihren Stand selbst bauen, oder ihn in Eigenregie von einem Ständebauer herstellen lassen.

·       Ab Dienstag, den 01. November, für Aussteller, die Auslegeware bestellt haben.

·       Ab Mittwoch, den 02. November, für alle andere Aussteller, ausgenommen wenn Sie eine gegenteilige Information erhalten hätten.

·     Ab Donnerstag, den 03. November, für Aussteller die einen fix-und-fertig-Stand bestellt haben.

·    Während Auf- und Abbau sind PKW innerhalb der Umzäunung des Heizels nicht zugelassen. Sie empfangen eine Zulassung damit Sie am Donnerstag Nachmittag 03/11, Freitag Nachmittag 04/11 und Samstag 05/11 der ganze Tag während eine halbe Stunde innerhalb der Umzäunung be- und entladen können.

Jeder Lieferwagen oder LKW braucht für die Zufahrt auf das Ausstellungsgelände einen Passierschein.

Achtung! 1 Passierschein pro Zufahrt. Denken Sie auch an Ihren Standbauer! Zusätzlich Passierscheine können Sie nachbestellen.

PASSIERSCHEIN VERGESSEN: am Sekretariat erhalten Sie neue für 5 € pro Stück.  

·      Abhaken von Hänger zwischen die Hallen ist verboten.

·  Fahrzeuge (PKW, LKW und Anhänger) sind in den Messehallen nicht erlaubt. Die entladenen Fahrzeuge müssen sofort die Umzäunung der Messehallen verlassen. Die Lkws können nach dem Entladen auf dem Parkplatz abgestellt werden. Die Bestellung für ein Sonderabonnement finden Sie in den Serviceunterlagen.

·      Anschlüsse für Strom, Wasser, Telefon, Heiz- und Brandschutzgeräte, die sich am oder innerhalb des Standbereichs befinden, müssen immer zugänglich bleiben.

·      Für Brandsicherheit und elektrische Installationen gelten spezifische Massnahmen und Bestimmungen, die Ihnen auf Anfrage zugeschickt werden;

·    Die Gegenstände müssen sich bis spätestens Freitag, den 04. November, an Ort und Stelle befinden, und das Einrichten muss am Samstag, dem 05. November, um 14 Uhr abgeschlossen sein. Bis dahin müssen alle Durchgänge vollständig geräumt sein.

·      Verpackungen und Abfall sind von den Ausstellern zu entsorgen. Anderenfalls werden die entstandenen Kosten dem Aussteller in Rechnung gestellt.

 

2.   Aufräumungsarbeiten

·  Ab Mittwoch, den 09. November um 19 Uhr. Das Einpacken der Gegenstände, die Räumungswerke, das Anliefern von Verpackungen und der Abtransport darf erst nach Messeschluss anfangen; das heißt, nicht vor 19 Uhr.

·     Vor 19 Uhr ist für Arbeiter und Standbauer der Zugang zur Messe verboten.

·  LKWs müssen sich auf Parkplatz C zu Gruppen zusammenschließen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden die LKWs nach Gruppen vorsortiert, damit sie pro Messehalle vorfahren können. Die genaue Einteilung der Gruppen und die genaue Route für das An- und Abfahren wird Ihnen in den letzten Instruktionen mitgeteilt.

·     Auslegeware und Abfälle sind auf Kosten des Ausstellers zu entfernen.

·     Nach dem Räumen hat der Aussteller den Stand in demselben Zustand zu hinterlassen, wie er ihn beim Aufbau vorgefunden hat. Eventuelle Beschädigungen und Verunreinigungen werden von der Möbelmesse wieder in Ordnung gebracht und die hiermit verbundenen Kosten dem Aussteller in Rechnung gestellt.

·    Sollte der Stand nicht pünktlich und/oder unvollständig geräumt sein, hat die Möbelmesse das Recht, das noch vorhandene Material wie Ausstellungsgegenstände, Verpackungen oder Auslegeware auf Risiko, Gefahr und Kosten des Ausstellers zu entfernen.

·     Das Räumen muss am Freitag, den 11. November um 14 Uhr abgeschlossen sein.

 

3.  Standbau

·      Alle Stände müssen völlig selbsttragend sein, und zwar ohne an den Wänden oder Decke aufgehängt oder abgestützt zu sein.

·      Stände mit einer oder mehreren Etagen müssen von einer anerkannten Prüfstelle abgenommen werden. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls diesbezüglich an das Sekretariat.

·      Aufhängungsarbeiten werden nur auf Anfrage vorgenommen und zwar stets von einer anerkannten Einrichtung des Brüsseler Messegeländes (das Antragsformular befindet sich in der Anlage). Der Aussteller hat für diese Arbeiten eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschließen, die ausdrücklich die mit den Aufhängungen verbundenen Risiken deckt.

·      Falls Ihr Stand die Standardhöhe von 2,50 m überschreitet und höher ist als Ihr Nachbarstand, muss die Rückseite Ihres Standes ordentlich verarbeitet sein. Auch elektrische Leitungen dürfen nicht sichtbar sein.

 

4.  Bevorratung der Stände:

Jeder Aussteller empfängt Bevorratungskarten damit er die Möglichkeit hat, seinen Stand während der Messe zu bevorraten.

Die Bevorratung erfolgt jeden Tag zwischen 8 Uhr und 8.45 Uhr. Um 8.45 Uhr müssen alle Fahrzeuge das umzäumte Gelände verlassen haben. Bei Nichteinhaltung sieht sich die Möbelmesse gezwungen, die Wagen auf Polizeibefehl und auf Kosten des Ausstellers entfernen zu lassen.